AGB

I. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Alphatronics GmbH, Breitengraserstraße 6, 90482 Nürnberg (im Folgenden " Verkäufer") und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.

In diesen Geschäftsbedingungen werden teilweise unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer getroffen.

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Im unternehmerischen Verkehr sind rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.


II. Vertragsschluss
1a, Gegenüber Unternehmern sind alle Angebote des Verkäufers freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer anzunehmen.

1b, Sofern ein Direktverkauf an Verbraucher erfolgt, ist die vom Käufer schriftlich oder mündlich übermittelte Bestellung ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag kommt mit der Lieferung der Ware oder der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande. Sollte dem Verbraucherkunden binnen 3 Werktagen nach seiner Bestellung weder die Warenlieferung noch eine Auftragsbestätigung zugehen, ist er nicht mehr an sein Angebot gebunden.
2. Die Angaben des Verkäufers in Katalogen, Flyern und sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich. Der Verkäufer behält sich diesbezüglich Irrtümer und Druckfehler vor. Angaben, die ausdrücklich Vertragsinhalt sind oder auf die im Rahmen der Auftragsbestätigung des Verkäufers Bezug genommen wird, sind stets verbindlich.
3. An Abbildungen, technischen Zeichnungen, Skizzen, Kalkulationen und sonstigen Produktinformationen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung als auch des Vertragsschlusses übergeben werden, behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Unterlagen, die im Geschäftsverkehr als „vertraulich“ gekennzeichnet übergeben werden, dürfen nicht ohne Zustimmung des Verkäufers an Dritte übergeben werden.

III. Preise
1. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten stets die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19%. Etwaige Versandkosten werden dem Verbraucher vor Bestellung mitgeteilt. Nachfolgende Ziffern 2-5 gelten ausschließlich bei Verträgen mit Unternehmern.
2. Die Preise des Verkäufers verstehen sich innerhalb Deutschlands netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zeit 19%, exklusive der Transportverpackungs- und Versandkosten ab Werk.
3. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands gilt:
Es wird seitens des Verkäufers keine Umsatzsteuer erhoben. Die Steuerschuld geht gemäß § 13b UstG auf den Empfänger über.
Zölle, Konsulatsgebühren und sonst von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Der Ausweis der Versandkosten erfolgt gesondert nach Gewicht. Ebenso werden die Preise für die Transportverpackung, sofern diese anfällt, gesondert ausgewiesen.
5. Der Verkäufer behält sich im unternehmerischen Rechtsverkehr das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere von Materialpreisänderungen eintreten. Dies hat der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen nachzuweisen.

IV. Zahlungsbedingungen
1. Bei Vereinbarung der Zahlungsart Vorkasse ist die Zahlung sofort mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung fällig. Bei vereinbarter Nachnahme ist der Kaufpreis zzgl. der etwaig angefallenen Versandkosten in bar an den beauftragten Transportunternehmer zu entrichten.
Bei vereinbartem Rechnungskauf sind bei Verträgen mit gewerblichen Käufern Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gegenüber Verbrauchern sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Verbraucher kommen ohne weitere Mahnung nach Ablauf der 30 Tage in Verzug, wenn der Verkäufer auf der Rechnung auf diese Folge hinweist.
Im Falle des Verzugs hat der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Daneben werden für jede Mahnung seitens des Verkäufers 5,00 € fällig. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, jegliche weiteren Warenlieferungen bis zum Ausgleich der Rechnungsforderung zurückzubehalten.
3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Bei Fremdwährungen gilt immer der Wechselkurs zu dem Tag, an welchem die Zahlungsleistung erbracht wurde.
4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziffer IX.2.d. dieser AGB unberührt.
5. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer an einen Dritten abzutreten.
6. Ist der Käufer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Käufer fällig gestellt werden.
7. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.


V. Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbraucher (siehe oben Ziffer I) haben bei Fernabsatzverträgen, also solchen Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind, das folgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

alphatronics GmbH
Breitengrasserstraße 6
90482 Nürnberg
Telefon: +49 (0)911-2165540
Telefax: +49 (0)911-21655465
E-Mail: info@alphatronics.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Bei paketversandfähigen Waren tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wir übernehmen jedoch die Kosten der Rücksendung, wenn Sie hierfür das von uns zur Verfügung gestellte Retouren-Etikett verwenden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

alphatronics GmbH
Breitengrasserstraße 6
90482 Nürnberg
Telefax: +49 (0)911-21655465
E-Mail: info@alphatronics.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.

VI. Lieferung
1. Gegenüber Verbrauchern wird der Verkäufer die Lieferung bei vorrätiger Ware binnen 2-3 Werktagen vornehmen, bei vereinbarter Vorkasse gilt diese Frist ab dem Tage, der auf den Tag der Zahlungsanweisung durch den Käufer folgt. Sollte die Ware nicht vorrätig sein, wird der Verkäufer dem Käufer die Lieferzeit bei der Vertragsannahme verbindlich mitteilen. Im unternehmerischen Rechtsverkehr stellen die angegebenen Lieferzeiten einen Richtwert dar und gelten im Sinne von ca. Fristen als nur annähernd vereinbart. Bei vereinbarten Zahlungen im Wege der Vorkasse erfolgt die Lieferung in jedem Fall erst nach Zahlungseingang.
2. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung.
3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende, unvorhersehbare und/oder unabwendbare Umstände, die die Lieferung verhindern, verzögern oder wesentlich erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet den Käufer unverzüglich von den eingetretenen oder noch eintretenden Verzögerungen zu unterrichten. Der Verkäufer ist sodann berechtigt, eine Nachfrist von sechs Wochen in Anspruch zu nehmen. Sollte die Beeinträchtigung nach Ablauf der Nachfrist fortbestehen, können beide Teile vom Auftrag zurücktreten.
4. Sollte dem Verkäufer eine Lieferung an den Käufer wegen nicht erfolgter Selbstbelieferung, obwohl er bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, und/oder höherer Gewalt unmöglich sein behält sich der Verkäufer das Recht zum Rücktritt vor. Das Rücktrittsrecht kann vom Verkäufer nur dann wirksam ausgeübt werden, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informiert und ihm bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
5. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit das dem Käufer zumutbar ist und ihm keine Nachteile daraus erwachsen. Für eine Nachlieferung fallen zusätzliche Versandkosten nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
7. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
8. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz im Sinne der Nr.7 oben, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt neben dem Nachweis eines geringeren Schadens ebenso ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer gar kein Schaden entstanden ist.
9. Der Verkäufer haftet für einen Lieferverzug im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10. Die Rechte des Käufers gem. Ziffer X dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

VII. Gefahrübergang
1. Bei Lieferungen an Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang stets erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher, das Transportrisiko trägt stets der Verkäufer, es sei denn der Käufer hat den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zu Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt, ohne dass ihm der Verkäufer zuvor diese Person oder Anstalt benannt hat.
2. Im unternehmerischen Verkehr erfolgt die Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart ist, „ab Werk“. Der Gefahrübergang erfolgt gemäß § 447 BGB mit der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an das Transportunternehmen bzw. an den Käufer im Falle der Abholung. Auf Wunsch des Käufers kann eine Transportversicherung, deren Kosten der Käufer trägt, abgeschlossen werden.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
2. Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes:
a. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
b. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung mit Fristsetzung nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne weitere vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
c. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter, insbesondere einer Klage nach § 771 ZPO, entstehen.
d. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß lit. d) unten zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer jedoch die Forderungen in Höhe des mit ihm vereinbarten Rechnungsendbetrags (inkl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Kunden oder sonstigen Dritten erwachsen; wobei diese Abtretung unabhängig davon gilt, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Von dieser Befugnis wird der Verkäufer jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Sobald der Käufer in Zahlungsverzug ist oder er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt, kann der Verkäufer verlangen, dass ihm alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitgeteilt werden, die Schuldner über die Abtretung durch den Besteller in Kenntnis gesetzt werden und der Käufer ihm alle für den Einzug und die Durchsetzung erforderlichen Dokumente und Informationen übergibt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
e. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

IX. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung und die sich daraus ergebenden Ansprüche des Käufers bei Vorliegen eines Mangels richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
2. Bei Verträgen mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt davon abweichend Folgendes:
a. Die Sachmangelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang.
b. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft hat der Käufer den Obliegenheiten des § 377 HGB nachzukommen, also die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Bei unterlassener bzw. verspäteter, d.h. nicht unverzüglicher, Anzeige gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, sonst gelten diese bei unterlassener bzw. verspäteter Anzeige ebenfalls als genehmigt.
c. Bei einem Mangel der Kaufsache ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist, variierend nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, jedoch nicht unter 7 Tagen, für die Nacherfüllung einzuräumen.
d. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
e. Sollte sich im Rahmen der Prüfung einer als mangelhaft gerügten Sache herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
f. Wenn die Nachbesserung im Sinne des § 440 BGB fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung begehren.
g. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer X. sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
h. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
i. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Rahmen eines Lieferregresses bleibt unberührt.

X. Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Nr.2 ergebenden Haftungstatbestände und -beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird im unternehmerischen Verkehr ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

XI. Sonstiges
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Käufer Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, soweit beide Vertragspartner im Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers soweit der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Verkäufer hat das Recht, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.