Garantieerklärung für alphatronics Fernseher

Allgemeine Garantiebedingungen

Die alphatronics GmbH, Breitengraserstraße 6, 90482 Nürnberg, gewährt Ihnen als Endkunden, beginnend mit dem Einkaufsdatum bei Ihrem alphatonics-Händler, eine Garantie von 3 Jahren auf alle alphatronics Fernseher. Erwerben Sie einen alphatronics-Fernseher im Rahmen eines Fahrzeugkaufs (z.B. Caravan, Wohnwagen), ist das Kaufdatum des Fahrzeugs maßgeblich. Unberührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Sachmangelhaftungsrechte, also die Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie der Schadensersatz (§ 437 BGB). Die Garantie ist produktbezogen und steht jedem legalen Besitzer des TV-Geräts unter Maßgabe dieser Bedingungen zu.

Die Garantie umfasst dabei ausschließlich solche Sachmängel, die auf Fehler des Materials oder der Verarbeitung zurückzuführen sind.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktieren Sie uns bitte vorab per info@alphatronics.de

oder telefonisch unter + 49 (0) 911-216554-0. Unser Support-Team wird Ihnen per E-Mail ein Rücksendeformular zukommen lassen. Alternativ können Sie Ihren alphatronics-Händler vor Ort mit der Rücksendung beauftragen.

Für die Bearbeitung eines Garantiefalls müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Rücksendung des TV-Geräts mit lesbarer Seriennummer
  • Beifügung des Original-Kaufbelegs (Rechnung, Kassenbeleg des Händlers) in Kopie – beim Erwerb des Fernsehers im Rahmen eines Caravans oder Wohnwagens ist der Beleg über den Fahrzeugkauf einzureichen
  • Genaue schriftliche Mitteilung des Fehlers und wann dieser auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist

Liegt ein bedingungsgemäßer Fehler vor, werden wir das TV-Gerät entweder reparieren oder, sollte dies nicht möglich sein, Ersatz liefern. Wichtig: Eine Reparatur im Garantiefall darf ausschließlich nur durch uns als Hersteller erfolgen. Reparaturversuche Dritter führen zum Verlust der Garantie.

Ausgeschlossen von der Garantie sind:

  • Fehlerhafte Installation oder Zweckentfremdung des TV-Geräts
  • Transport- und Wegekosten
  • Kosten des Auf- und Abbaus bzw. Aus- und Einbaus des TV-Geräts
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
  • Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
  • Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
  • Reparaturen und Abänderungen von dritten, nichtautorisierten Stellen
  • Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
  • Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
  • Gespeicherte Inhalte auf Ihrem Produkt, wie Daten, Fotos oder Software
  • Verschleißteile wie z.B. Batterien oder Akkus
  • Verlust oder Diebstahl

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir die Reparatur oder den Austausch vornehmen, beginnt die Garantiezeit ab dem Moment des Erhalts der reparierten oder ersatzgelieferten Ware nicht neu zu laufen. Die Garantiezeit endet also, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 3 Jahre, gerechnet ab Kaufdatum.